- Unabhängig vom Standort
- Automatisierung und Vereinfachung der Aufmaß Erfassungsarbeiten
- Übernahme von Leistungsverzeichnissen (GAEB, EXCEL, etc.) aus Vorsystemen
- Online-Aufmaß-Erstellung mit den hinterlegten Leistungsverzeichnissen
- Prüfungs- und Genehmigungs-Workflow zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
- Option zum automatischen Gutschriftenverfahren für SAP und anderen ERP-Systemen
Nur eine Installation, eine Administration, sofortige unternehmensweite Verfügbarkeit! Das Abrechnungsportal bietet einen Standard, der jederzeit an kundenspezifische Abläufe und Anforderungen angepasst werden kann.
Die Aufmaß-Erstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Abrechnungsportal. Nach Beauftragung erhält ein Auftragnehmer die persönlichen Zugangsdaten, welche für die Vertragslaufzeit den Zugriff auf das Aufmaß Portal und das Vertragsleistungsverzeichnis mit Vergabepreisen ermöglicht. Im Aufmaß-Portal kann der Auftragnehmer gegliedert nach Projekten und Abschnitten Aufmaße erstellen und zur Prüfung freigeben.
Für die plattformunabhängige Aufmaß-Erfassung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online-Erfassung direkt im Aufmaß-Portal unterwegs oder auf der Baustelle
- Online-Erfassung im Büro
- Online-Erfassung im Home-Office
Zur Kontrolle und Archivierung kann der Auftragnehmer jederzeit einen Aufmaß Ausdruck oder eine Kontrollrechnung erzeugen. Sobald ein Aufmaß vollständig eingegeben wurde und alle Leistungsnachweise im Portal hinterlegt wurden, kann es zur Prüfung an den Auftraggeber freigegeben werden. Schriftliche Leistungsnachweise wie Lieferscheine, Regiezettel, Zeichnungen, Kiesaufmaße, Ausfassscheine, Wiegescheine, Entsorgungsnachweise, Rücklieferscheine und dergleichen können jedem Aufmaß beigefügt werden.
Das Aufmaß ist nach der Freigabe für den Auftragnehmer weiterhin einsehbar, aber nicht mehr änderbar. Der Prüfstatus (genehmigt/abgelehnt) ist jederzeit im Aufmaß und im Abrechnungsportal ersichtlich. Nach vollständiger Prüfung erhält der Auftragnehmer automatisch eine Nachricht. Bei Genehmigung bzw. Freigabe zur Faktura kann die Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgen.
Kompakte Informationen zu unseren Online-Abrechnungsportalen finden Sie hier.
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